Popcorn, Hüpfburg, Evangelium (& die AfD?!): Wie eine Berliner Freikirche Kinder missioniert

Zwischen Spielplatz und Seelenrettung: Das Kids-Club-Konzept von Neues Leben Berlin

(Quelle Titelbild: YouTube – Markus Rapp). Auf dem Flyer zum neuen Kids Club ist von Jesus keine Rede: „Spiel, Spaß, Musik, Geschichten, Wettbewerbe“ steht da, dazu Hüpfburg, Bubble Balls und Popcorn. Nur ein kleines Logo verrät den Veranstalter: „Neues Leben – Evangelische Freikirche“. Was sich hinter „Geschichten“ verbirgt und welches Weltbild dahinter steht, erklärt Prediger Markus Rapp auf seinem eigenen YouTube-Kanal – und zeigt, dass der Kids Club Teil eines größeren Netzwerks ist.

Endzeit-Prediger mit AfD-Kontakten 

Markus Rapp gründete die Freikirche Neues Leben im August 2020, mitten in der Corona-Pandemie, zusammen mit seiner Frau Seong Soon (Suni) Rapp. Sonntags trifft man sich um 11 Uhr im Gemeindezentrum in der Warnitzer Straße 8 in Berlin-Hohenschönhausen.

Rapp ist zugleich Vorsitzender des Vereins Christus für Europa e.V., der zu den mit der Evangelischen Allianz Deutschland (EAD) „verbundenen Werken“ gehört. Die EAD ist einer der größten evangelikalen Netzwerkverbände in Deutschland.

Quelle: Screenshot ead.de

Christus für Europa betreibt die Bibelschule ISDD (Internationale Schule des Dienstes) als deutschen Ableger der International School of Ministry (ISOM), die nach Selbstauskunft mit Hunderttausenden Teilnehmenden in 143 Ländern arbeitet.

Ihr Lehrplan enthält neben allgemeinen Evangelisationskursen auch Module zum „Seven Mountain Mandate“ – der Vorstellung, Christ*innen müssten zentrale gesellschaftliche Bereiche wie Politik, Bildung und Medien „zurückerobern“ und unter christliche Prägung bringen (vgl. ISDD Bibelschule “Die Sieben Berge Strategie” und FundiWatch: „Christliche Fußballinfluencer*innen zur Missionierung“) – und startet gleich mit der konsequenten Umsetzung durch das Modul “Transformation der Wirtschaft”.

Der Lehrplan bietet aber auch für den Kids Club relevante Kurse wie “Eine neue Generation erreichen” und „Dienst an Kindern“ im “Associates Studium” (vgl. ISDD. Semester 5. Überblick). Der Kids Club lässt sich damit nicht als spontane Einzelinitiative lesen, sondern als praktische Anwendung eines Trainingskonzepts, was über Rapps Verein selbst gelehrt wird.

Quelle: Screenshot aus dem Katalog der ISDD Bibelschule: https://isddbibelschule.de/wp-content/uploads/2023/11/ISDD-Katalog-Deutsch-2024.pdf – Referent Lance Wallnau unterstützte übrigens bei den letzten US-Wahlen den Wahlkampf von J.D. Vance.

Rapp ist offener Unterstützer der AfD (vgl. Rapp, “Kann man als Christ die AfD wählen”). ZDF Frontal (ab ca. Minute 6:10) berichtete im Juni 2025 über ihn. Im November 2025 traf sich die Gruppe „Christen in der AfD“ nach einer Vereanstaltung im Bundestag in seiner Gemeinde (FundiWatch, „City of Light – Hat dieses Event Berlin noch gefehlt?“, 20.6.2026).

Quelle: ZDF Frontal – YouTube Markus Rapp

Erst die Hüpfburg, dann das Bekehrungsgebet 

Das Konzept des Kids Club stammt vom „KidsFestival“ der bundesweiten Großevangelisation „City of Light“, veranstaltet vom Frankfurter Verein GODsPOWER gUG unter Leitung von Lukas Repert, an der sich zahlreiche freikirchliche Gemeinden in mehreren deutschen Städten beteiligen.

FundiWatch hat dieses Format im Mai 2026 in Berlin beobachtet: Auf dem KidsFestival im Stadtpark Lichtenberg gab es keinen sichtbaren Hinweis auf einen religiösen Veranstalter. Bis im Bühnenprogramm mit den Kindern – getrennt von ihren Eltern -, zwischen Spielen und Animation überraschend gebetet, gesungen und dazu eingeladen wurde, Jesus „in das Herz aufzunehmen“. Genau dieses Muster scheint Rapp nun auf von der Gemeinde selbst veranstaltete Kids-Club-Termine zu übertragen.

Dafür sind drei Termine angesetzt: 8. August, 5. September und 3. Oktober, jeweils 15 bis 18 Uhr, auf einer öffentlichen Grünfläche direkt gegenüber dem Gemeindezentrum im Quartierspark Warnitzer Bogen (Vincent-van-Gogh-Straße/Falkenberger Chaussee/Warnitzer Straße), die in der Verantwortung des Bezirksamts Lichtenberg liegt.

Auf Anfrage von FundiWatch teilte das Bezirksamt Lichtenberg am 07.08.2026 mit, dem Straßen- und Grünflächenamt läge keine Sondernutzungserlaubnis für die Veranstaltung vor. Die Antwort auf eine Nachfrage von FundiWatch, ob für die Veranstaltung eine Versammlung angemeldet wurde, lag bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags ebenso noch nicht vor wie eine Antwort auf die Frage, welche Vorkehrungen von Seiten der zuständigen Behörden veranlasst werden, um Besucher*innen vor überwältigender politischer und / oder religiöser Indoktrination zu schützen.

Ein Werbeflyer, der öffentlich einsehbar an der Tür des Gemeindezentrums aushing, nennt als Programm „Spiel, Spaß, Musik“, „Geschichten“, „Basteln, Café“, „Spiele & Hüpfburg“, „Wettbewerbe“ und „Bubble Balls“.

Quelle: Eigene Aufnahme FundiWatch

In seinem bereits erwähnten YouTube-Video für die eigene Gemeinde beschreibt Rapp denselben Termin deutlich anders: Rapp nennt den Kids Club gleich zu Beginn ein „evangelistisches Projekt“, mit dem Kinder und Eltern „mit dem Evangelium Jesu Christi“ erreicht werden sollten.

Der Ablauf sei danach klar zweigeteilt – eine halbe Stunde „Kindergottesdienst“ mit einer kindgerecht aufbereiteten Evangeliums-Geschichte und gemeinsamem Gebet, gefolgt von 45 bis 60 Minuten Spiel und Spaß, das laut Rapp zugleich dem „Beziehungsaufbau“ zu den Eltern diene. Zur biblischen Begründung zitiert er zwei Stellen aus dem Matthäusevangelium, in denen Jesus Kinder als besonders aufnahmebereit für das „Reich der Himmel“ beschreibt (Mt. 19,14 f.; Mt. 18,3 f.).

Als Erfolgskennziffer erzählt Rapp vom KidsFestival im Mai, bei dem – nach seinen eigenen, nicht unabhängig verifizierten Angaben – ausnahmslos alle anwesenden Kinder sich bereit erklärt hätten, ein vorformuliertes Bekehrungsgebet mitzusprechen. Sein erklärtes Ziel: „hunderte von Kindern“ im Nordosten Berlins erreichen, unterstützt durch Poster- und Zeitungswerbung in einem Radius von fünf bis sechs Kilometern.

Ab Herbst soll der Kids Club, wenn es kälter wird, alle zwei Wochen in die eigenen Gemeinderäume verlegt werden.

Antichrist, Blutmond, Regenbogenfahne – Rapps Weltbild

Auf demselben YouTube- und Telegram-Kanal, über den Rapp den Kids Club bewirbt, kommentiert er regelmäßig „Endzeit, Gesellschaft und Politik“ und zeichnet dort ein deutlich schärferes Bild als der freundliche Kids-Club-Flyer.

Der Endzeitglaube zieht sich als roter Faden durch Rapps Kanal: Allein unter den zuletzt veröffentlichten Videos tragen mehrere Dutzend Titel wie „Letzte Tage der Endzeit – Der Anti-Christ, 3. Tempel, der Große Abfall„, „ENTRÜCKUNG 2025?“ oder „Was ist Donald Trumps Rolle in der ENDZEIT? Wegbereiter des ANTI-CHRISTEN?„. Rapp deutet darin aktuelle Kriege, Blutmonde und politische Entwicklungen als Erfüllung biblischer Prophetie – etwa den Krieg zwischen Israel und dem Iran 2025, den er direkt mit der Anti-Christ-Erwartung aus dem zweiten Thessalonicherbrief verknüpft, oder ein mögliches Entrückungsdatum am 23. September, das er selbst als womöglich überzogenen „Mega Hype“ einordnet, ohne die Naherwartung insgesamt infrage zu stellen. Seine eigene Gemeinde beschreibt er wiederholt als „Arche der Endzeit“ – ein Bild, das den Kids Club in ein Selbstverständnis einbettet, das von unmittelbar bevorstehendem Weltgericht, Verfolgung und dem baldigen Auftreten des Antichristen geprägt ist.

Quelle: YouTube – Markus Rapp

Den Christopher Street Day in Berlin nennt Rapp „brandgefährlich für unsere Gesellschaft“ und ordnet ihn einer „dämonischen Lehre von Freiheit, sexueller Unmoral“ zu. Als Angela Merkel und Ursula von der Leyen sich gegen Ungarns Gesetz gegen die Darstellung von Homosexualität in Schulfilmen aussprachen, bezeichnete er ihre Position als Teil “einer Erweckung des Antichristen“. In einer eigenen Lehreinheit bietet er den Kampf gegen „dämonische Mächte“ als geistliche Ausbildung für seine Zuhörer*innen an. In seiner Lehrreihe zum Epheserbrief predigt Rapp zudem, der Mann sei „die letzte Autorität … in der Familie“, Kinder „gehören niemals den Eltern“, sondern Gott, die Eltern seien nur „Verwalter“ sowie eine Sexual- und Familienethik, zu der FundiWatch bereits im Rahmen der „Purity Culture“ evangelikaler Milieus recherchiert hat.

Diese Videos zeigen das Weltbild, in dessen Rahmen der Gemeindeleiter seine Kinderarbeit versteht und in das Kinder hineinwachsen könnten, wenn aus einem Spielnachmittag eine dauerhafte Bindung an die Gemeinde wird.

Wenn alle Kinderhände gleichzeitig nach oben gehen

Kinder können religiöse, weltanschauliche und pädagogische Absichten Erwachsener in der Regel schwerer einschätzen als Erwachsene selbst. Sie sind zudem bis zum 14. Lebensjahr nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung noch nicht religionsmündig (vgl. § 5 RelKErzG). Die Entscheidung über ihre religiöse Erziehung liegt bei den Eltern. Da Kinder dieses Alters ihre eigene, ihnen grundsätzlich ebenfalls zustehende negative Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) noch nicht selbst ausüben können, hängt deren Schutz vollständig davon ab, dass Eltern vorab wissen, worauf sie sich – stellvertretend für ihr Kind – einlassen.

Wenn ein als Spiel- und Familienfest beworbenes Angebot einen strukturierten religiösen Programmteil enthält, der nach außen lediglich als „Geschichten“ dargestellt wird, entsteht darüber hinaus ein Macht- und Wissensgefälle: Die Kinder erleben sich angeleitet von Erwachsenen in einer Situation kollektiver Gruppendynamik, in der laut Rapps eigener Schilderung auf dem KidsFestival alle anwesenden Kinder auf dieselbe Frage hin gleichermaßen reagierten. Eine solche Dynamik lässt wenig Raum für eine individuelle, freie Entscheidung einzelner Kinder, unabhängig davon, welche religiöse oder areligiöse Prägung sie aus ihrem Elternhaus mitbringen.

Für Kinder und Jugendliche, die selbst oder deren Freunde queer sind oder aus Familien kommen, die Rapps Weltbild nicht teilen, kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Dieselben Erwachsenen, die sie beim gemeinsamen Spielen betreuen, bezeichnen ihre Lebensrealität an anderer Stelle öffentlich als „dämonisch“, als Ausdruck einer „Verirrung“ oder als Folge von „Missbrauch von Macht“. Das ist keine Aussage über eine konkrete Schädigung einzelner Kinder, aber es ist ein struktureller Befund über das Umfeld, in das Kinder eingeladen werden, ohne dass ihre Eltern davon notwendigerweise wissen.

Fazit: Informierte Entscheidung kaum möglich?

Beides – die missionarische Intention des Kids Clubs sowie das hinter “Neues Leben” stehende Weltbild – ist öffentlich zugänglich. Aber nicht im Werbematerial, sondern verstreut auf einem YouTube-Kanal, den Eltern erst gezielt suchen müssten. Wer sein Kind aufgrund von „Spiel, Spaß, Musik“ teilnehmen lässt, kann deshalb keine informierte Entscheidung treffen: weder darüber, dass ein Bekehrungsgebet Teil des Programms ist, noch darüber, in wessen ideologisches und politisches Umfeld das Kind damit eingeladen wird.

Gerade hier zeigt sich, wie wichtig unabhängige und sachliche Information über entsprechende Angebot ist – oder besser: wäre. Denn leider wird in Deutschland über Gefahren entsprechender Angebote kaum – jedenfalls nicht präventiv – informiert. Weltanschauungsbeauftragte Stellen sind mit entsprechenden Informationen oder gar Warnungen äußerst zurückhaltend.

In anderen Ländern bestehen deutlich weitergehende Angebote, bei denen Interessierte oder Betroffene nähere Informationen zu weltanschaulich-religiösen Angeboten abrufen können, wie bspw. das Angebot der Schweizer infosekta zeigt. Dass ein entsrechender Bedarf auch in Deutschland besteht, erleben wir bei unserer Arbeit mit FundiWatch tagtäglich.


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ICF Karlsruhe: Evangelikale Jugendhilfe?

Kontext-Wochenzeitung berichtet über Offenen Brief von FundiWatch zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

(Quelle Titelbild: Instagram, @kontextwz). Wie bereits berichtet, hat die zum „ICF Movement“ gehörende Freikirche ICF Karlsruhe die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Obwohl das ICF (International Christian Fellowship) äußerst umstritten ist, sieht die Verwaltung in Karlsruhe offenbar keine Probleme: In einer äußerst knappen Sitzungsvorlage empfahl sie dem Jugendhilfeausschuss der Anerkennung zuzustimmen. Nun berichtet auch die Kontext-Wochenzeitung über den Vorgang.

Nach Kritik in Offenen Briefen der Linksfraktion Karlsruhe und von FundiWatch wurde der Tagesordnungspunkt vorerst abgesetzt. Entschieden ist damit aber noch nichts. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses tagt Anfang Oktober. Die von uns in dem Offenen Brief aufgeworfenen Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen wurden trotz Nachfragen bisher weder seitens der Stadtverwaltung noch seitens des ICF Karlsruhe beantwortet. Stattdessen traf sich der Jugendhilfeausschuss Anfang vergangener Woche nun nichtöffentlich – gemeinsam mit Vertretern des ICF Karlsruhe, denen somit Gelegenheit geboten wurde, fern von kritischer Öffentlichkeit für ihr Vorhaben zu werben.

Eine solche kritische Öffentlichkeit scheinen sowohl die Stadtverwaltung als auch das ICF unbedingt meiden zu wollen. Auch gegenüber der Kontext-Wochenzeitung zeigten sich Stadtverwaltung und ICF Karlsruhe nun ähnlich verschlossen.

Gegenüber Kontext teilt die Stadtverwaltung mit, die Kritik von FundiWatch beziehe sich vor allem auf andere ICF-Standorte wie Zürich und München. Dass dies nicht zutrifft, kann in unserem Offenen Brief nachgelesen werden. Zwar geht es dort auch darum, ob sich das ICF Karlsruhe von fragwürdigen und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen widersprechenden Ausrichtungen im ICF Movement tatsächlich abgrenzt. Im wesentlichen bezogen sich unsere Fragen aber auf generelle Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen.  Insbesondere stünde einer Anerkennung entgegen, wenn – wofür einiges zu sprechen scheint – die Jugendarbeit der ICF Karlsruhe überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dient.

Um so überraschender erscheint es, dass die Stadtverwaltung nun auf Kontext-Anfrage selbst aus der Vereinssatzung des ICF Karlsruhe zitiert: Demnach werde der Vereinszweck unter anderem verwirklicht durch die „Verbreitung und Förderung der biblischen Botschaft“, missionarische Veranstaltungen, Gemeindegründung und Gemeindeaufbau, christliche Seelsorge und Schulungen zum christlichen Leben“. All das ist zulässig und von der Glaubensfreiheit gedeckt, spricht allerdings eher gerade gegen das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen als Träger der freien Jugendhilfe. Den Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses wurde die ICF-Satzung nach Informationen von FundiWatch übrigens nicht zur Verfügung gestellt.

Dass die Stadtverwaltung im übrigen auf Fragen – die sie selbst hätte prüfen müssen – nicht eingeht, irritiert. Dass das ICF Karlsruhe auf diese Fragen nicht antworten mag, scheint jedenfalls nicht dafür zu sprechen, dass man mit der eigenen Ausrichtung und Positionierung transparent umzugehen gedenkt.

Erstaunlich ist auch, auf welch große Zurückhaltung über den Fall zu berichten wir bei lokalen Medien gestoßen sind. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass die große Verbundenheit, die das ICF Karlsruhe mit der Stadt mittlerweile erreicht hat, dabei eine Rolle spielt. So berichtet Kontext auch ausführlich vom mittlerweile riesigen Charity-Event des ICF „Weihnachten neu erleben„, mit dem das ICF Karlsruhe erhebliche Einnahmen v.a. für seine eigenen Einrichtungen generiert. Bewusst scheint das vielen Besucher*innen des Events nicht zu sein. Jedenfalls bis 2025 hatte der Bürgermeister der Stadt Karlsruhe die Schirmherrschaft für das Event.

Es dürfte jedenfalls noch deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit bedürfen, um offene Fragen im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu klären. Würde das ICF Karlsruhe die Anerkennung erreichen, hätte die Freikirche einen erheblichen Einfluss auf die Kinder- und Jugendarbeit der Region – zumal die Anerkennung für alle Standorte des Vereins in Karlsruhe, Krauchgau, Rhein-Neckar, Ludwigsburg und Südpfalz gelten würde…

Wir bleiben jedenfalls dran!

Vom „großen Plan Gottes“ zur Kindeswohlgefährdung?

Die neue MIZ ist erschienen – Gastbeitrag von Matthias Pöhl von FundiWatch

Bereits in der MIZ 2/24 veröffentlichte Matthias einen Artikel über die bereits damals umstrittene und gerade neu eröffnete Einrichtung für sexuell missbrauchte Minderjährige „Haus SeeNest“ im Allgäu des unter Vorsitz der Predigerin Gaby Wentland stehenden Vereins Mission Freedom.

Der damalige Artikel stand unter dem Titel „Die großen Pläne ‘Gottes’ … sind undurchschaubar“ und endete mit den durchaus deprimierten Zeilen:

„Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: ‘Werden hier sehenden Auges schwerst missbrauchte Minderjährige in die Obhut einer missionarisch ausgerichteten christlich-fundamentalistischen Organisation gegeben?’. Das kann anhand der Fakten wohl nur bejaht werden. Das einzige, das zynischerweise bisher für einen auch öffentlich wahrgenommenen Skandal ‘fehlt’: aus­sagewillige geschädigte Opfer.“

Nur zwei Jahre später scheint es nach dem, was bisher bekannt ist, zumindest Letzteres zu geben: Geschädigte Opfer. In der MIZ 01/26 erschien nun erneut ein Artikel von Matthias zum Haus SeeNest unter dem Titel „Vom ‚großen Plan Gottes‘ zur Kindeswohlgefährdung?“ Dieser Artikel endet mit einem Appell:

„Die großen Pläne Gottes mögen un­durchschaubar sein. Staatliche Kon­trolle und professioneller Kinderschutz dürfen es nicht sein.“

Denn vor einigen Wochen wurden alle sechs Kinder aus der Einrichtung von Mission Freedom in Obhut genommen. Gegen die Heimleitung ein Tätigkeitsverbot erlassen, das gerichtlich bestätigt wurde. Die Vorwürfe wiegen schwer: Kinder sollen beispielsweise im Polizeigriff zu Boden gedrückt, gegen ihren Willen unter die Dusche gestellt worden sein, ein Kind habe in vollurinierter Kleisung seinen Arbeitsdienst verbringen müssen, ein anderes habe einen BH mit Melonen befüllt tragen müssen.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die pädagogische Heimleitung und drei Mitarbeiterinnen wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener. Die Gesellschaft „Himmelsstürmer Deutschland gGmbH“, die als 100%-Tochtergesellschaft von Mission Freedom die Einrichtung betrieben hat, ist insolvent, das Heim geschlossen.

Geschäftsführerin Inga Gerckens, die seit über zehn Jahren auch die Schutzhäuser von Mission Freedom im Erwachsenenbereich geleitet hat, soll den Verein nun verlassen. Auf Druck schied Mission Freedom sowohl aus der Diakonie Hamburg als auch aus dem Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) aus. Mietverträge wurden gekündigt, Förderungen eingestellt, Verbandsmitgliedschaften hektisch beendet. Nun war es dann wohl doch ein Skandal zu viel, das eigene Image drohte Schaden zu nehmen. Überraschend kam all das hingegen nicht.

Und Mission Freedom bzw. deren Leiterin Gaby Wentland? Übrigens war Wentland langjähriges Mitglied im Vorstand der Evangelischen Allianz Deutschland (EAD), deren langjähriger Vorsitzender Frank Heinrich (ehem. MdB, CDU) bis heute Vorstandsitzender von ggmh ist. Machen offenbar weiter wie bisher. Weiterhin betreibt Mission Freedom Einrichtungen für erwachsene Frauen in Frankfurt am Main und Hamburg. Gaby Wentland reist weiterhin mit ihren Predigten durch In- und Ausland, in denen sie auch von Dämonen-Befreiungen in ihren Schutzhäusern berichtet. Und ob der Austritt von Mission Freedom aus dem Verein ggmh mehr als eine Image-Rettungs-Kampagne ist, mag zumindest bezweifelt werden können.

Nach einer echten Aufklärung der Vorwürfe auch über eine strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Personen hinaus, schaut es momentan nicht aus. Die Behörden legten sich schnell fest: Mit der religiös-weltanschaulichen Ausrichtung des Vereins hätten die aktuellen Vorkommnisse nichts zu tun. Auf Nachfrage begründen können die Behörden dies hingegen nicht. Die von Gaby Wentland seit mehr als zehn Jahren propagierte Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom und dessen Einrichtungen dürfte einer solchen Einschätzung jedenfalls ebenso entgegen stehen, wie explizit auf das religiöse Bekenntnis abstellende Stellenausschreibungen, nach denen es in der Einrichtung offenbar mehr um „geistliche Gemeinschaft“ als um eine professionelle Arbeitsweise ging. Welchen Einfluss all dies auf die aktuellen Vorkommnisse hat scheint derzeit kaum jemanden zu interessieren.

Was es bräuchte? Unter anderem eine echte Debatte über das Verhältnis professioneller Sozialer Arbeit zu missionarischen diakonischen bzw. caritativen Aktivitäten sowie darüber, wann bei Hinweisen auf eine christlich-fundamentalistische Ausrichtung entsprechender Einrichtungen nicht mehr von einer Gewährleistung des Kindeswohls ausgegangen werden kann. Und ihnen schlichtwegs die Betriebserlaubnis zu versagen wäre.

Bereits den betroffenen Kindern aus dem Haus SeeNest wären wir eine solche Debatte schuldig. Doch in Zeiten klammer Haushaltskassen hat das Vordringen christlich-fundamentalistischer Akteur*innen in den Bereich der Sozialen Arbeit auch noch eine zusätzlich weitreichende Dimension. Eine Debatte darüber sucht man bisher – leider – vergebens.


Chronologie zu Misshandlungsvorwürfen gegen das Haus SeeNest von Mission Freedom

 

Anerkennung der umstrittenen Freikirche ICF Karlsruhe als freier Träger der Jugendhilfe?

Nichtöffentliche Gespräche im „Hinterzimmer“? Transparenz sieht anders aus!

(Quelle Titelbild: icf-karksruhe.de / Youtube). Wie berichtet, hat die umstrittene Freikirche International Christian Fellowship (ICF) an ihrem Standort in Karlsruhe (ICF Karlsruhe e.V.) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Die Stadtverwaltung empfahl daraufhin in einer äußerst knappen (und unseres Erachtens unvollständigen) Vorlage dem Jugendhilfeausschuss Karlsruhe die Anerkennung.

Die Beschlussfassung wurde nach Kritik zwar vorerst abgesetzt. Offiziell tagt der Jugendhilfeausschuss erst wieder Anfang Oktober. Nun soll allerdings wohl bereits am morgigen Montag (20.07.2026) ein nichtöffentliches Gespräch mit dem ICF Karlsruhe (also quasi „im Hinterzimmer“) geführt werden.

Unsere Bedenken an einer nichtöffentlichen Erörterung der u.a. von FundiWatch aufgeworfenen kritischen Nachfragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen für das ICF Karlsruhe hatten wir bereits vergangene Woche in einer E-Mail an den Jugendhilfeausschuss formuliert. Am Ende dieses Beitrags werden wir diese Mail nun hier veröffentlichen.

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe: Eröffnung erheblicher Einflussnahmemöglichkeiten auf Jugendhilfe

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat erhebliche Folgen. So beispielsweise die Beteiligung anerkannter Träger in die Jugendhilfeplanung, Möglichkeiten zur Mitwirkung in Jugendhilfeausschüssen, Anspruch auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe uvm. Sprich: Die Anerkennung ist eine maßgebliche Voraussetzung dafür, um auf den gesamten Bereich der Jugendhilfe vor Ort erheblichen Einfluss nehmen zu können.

Was es bedeutet, wenn in diesen Bereichen antipluralistische, queerfeindliche etc. Ideolog*innen ihren Einfluss ausbauen könnten, dürfte offensichtlich sein. Dass entsprechende Vorgehensweisen keinen Einzelfall darstellen, haben wir bereits letztes Jahr in unserer von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderten Handreichung über Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen in der Sozialen Arbeit dargestellt.

Beim ICF Karlsruhe ergeben sich zudem besonders viele Anhaltspunkte, dass die Jugendarbeit nach ihrem eigenen Selbstverständnis vorrangig der Verbreitung ihres eigenen Glaubensverständnisses dienen soll. Vereinigungen, „die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen“, können hingen nach den Grundsätzen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden (AGOLJB)  nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden.

Weder Stadtverwaltung noch das ICF Karlsruhe gehen auf Fragen zu den Anerkennungsvoraussetzungen ein

Nach Kritik der Linksfraktion und einem Offenen Brief von FundiWatch, in dem wir unsere Bedenken ausführlich darlegten, wurde die ursprünglich bereits für den 19.06.2026 vorgesehenen Beschlussfassung von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Stadtverwaltung teilte FundiWatch gegenüber später mit, man bedanke sich für unsere Hinweise, nehme unsere Anmerkungen „sehr ernst“ und werde die angesprochenen Fragestellungen in die „weitere Prüfung mit aufnehmen“. Zur Klärung der von der Linksfraktion und FundiWatch angesprochenen inhaltlichen Punkte solle ein gemeinsames Gespräch des Jugendhilfeausschusses mit Vertretern des ICF Karlsruhe stattfinden.

Ähnliches teilte uns auf Anfrage auch das ICF Karlsruhe mit. In der Antwortmail heißt es:

„Die im Zusammenhang mit unserem Antrag relevanten Fragen werden im dafür vorgesehenen Verfahren mit der Stadt Karlsruhe und dem Jugendhilfeausschuss erörtert.„

Inhaltlich ging das ICF Karsruhe auf unsere Fragen hingegen nicht ein, auch nicht in einer Stellungnahme an den Jugendhilfeausschuss, auf die das ICF in der Antwort verwies. Auch auf einfach zu beantwortende Fragen, wie bspw. ob ebenso wie im ICF München queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen seien, erhielten wir keine Antwort. Das steht in eklatantem Widerspruch zu der Stellungnahme des ICF Karlsruhe an den Jugendhilfeausschuss, in der es heißt, man freue sich „über jede Gelegenheit, unsere Arbeit transparent vorzustellen und Fragen offen zu beantworten„.

Transparenz statt Hinterzimmer!

Entscheidungen und Verhandlungen (auch) von Jugendhilfeausschüssen sind grundsätzlich öffentlich zu führen. Nur in Ausnahmefällen können einzelne Gegenstände nichtöffentlich verhandelt werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient insbesondere der demokratischen Kontrolle – und hat gerade auch bei einer so wichtigen Frage wie der Anerkennung als Träger der Jugendhilfe große Bedeutung (dementsprechend war die Behandlung und Beschlussfassung auch ursprünglich in einer öffentlichen Sitzung vorgesehen).

Auch eine Anerkennung der eng mit dem ICF Karlsruhe verbundenen Kinder und Jugend Arche (u.a. gehört dessen Vorsitzende Sybille Beck zum Leitungspastorenehepaar des ICF Karlsruhe) wurde Anfang 2025 öffentlich behandelt. Übrigens mit ähnlich knapper, die Anerkennung empfehlender Beschlussvorlage der Verwaltung, wie nun beim ICF Karlsruhe. Von Stimmen aus dem Gemeinderat erfuhren wir, die Verbindungen seien damals wohl nicht bewusst gewesen.

Nun scheint die Verwaltung eine Auseinandersetzung mit öffentlich aufgeworfenen kritischen Fragen allerdings eher ins „Hinterzimmer“ verlagern und ohne öffentliche Kontrolle führen zu wollen. Unseres Erachtens gibt es hierfür keine Rechtfertigung und auch kommunalrechtliche Gründe dürften dem entgegenzustehen.

Nichtöffentliches Gespräch mit ICF Karslruhe bereits morgen?

Wir haben uns daher am 15.07.2026 erneut an die Ausschussvorsitzende Bürgermeisterin Yvette Melchien und die Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses gewendet und um Rückmeldung gebeten, ob eine öffentliche Erörderung der aufgeworfenen Fragen erfolgen wird und, falls nicht, wie dies begründet wird. Eine Reaktion erhielten wir darauf bisher nicht.

Allerdings erreichten uns nun Hinweise, dass das nichtöffentliche Gespräch mit dem ICF Karlsruhe bereits morgen, am 20.07.2026, geführt werden solle. Ob diese Hinweise zutreffen, können wir nicht abschließend beurteilen. Wir haben uns vor diesem Hintergrund nun jedoch entschieden, unsere letzte E-Mail an Bürgermeisterin Melchien und den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe an dieser Stelle zu veröffentlichen:

Betreff: Re: Offener Brief zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Melchien,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.07.2026 auf unseren Offenen Brief zur beantragten Anerkennung der ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie die darin aufgeworfenen Fragen ernst nehmen und diesen weiter nachgehen möchten.

Inzwischen haben wir jedoch Sorge, dass die von Ihnen und der ICF angekündigten Gespräche mit dem Jugendhilfeausschuss offenbar nichtöffentlich stattfinden sollen. Die ICF Karlsruhe hat uns gegenüber die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen abgelehnt und auf die mit Ihnen bzw. dem Ausschuss geplanten Gespräche hingewiesen. Selbst die Beantwortung einfacher Fragen, bspw. ob ebenso wie laut öffentlich vom ICF München bekannt gemachten Grundsätzen, auch bei der ICF Karlsruhe queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen sind, wurden von der ICF Karlsruhe nicht beantwortet.

Sollte es zutreffen, dass die weiteren Gespräche mit der ICF Karlsruhe nichtöffentlich geführt werden sollen, haben wir hieran erhebliche – auch rechtliche – Bedenken.

Nach unserem Verständnis dient das angekündigte Gespräch nicht lediglich einem unverbindlichen Austausch, sondern der Erörterung der im Offenen Brief aufgeworfenen Fragen und damit der Vorbereitung der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über den Anerkennungsantrag nach § 75 SGB VIII. Es wäre damit Teil der Meinungs- und Willensbildung des Ausschusses in einer Angelegenheit von erheblichem öffentlichem Interesse.

Nach § 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind Sitzungen beschließender Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt nur in Betracht, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Dass diese Voraussetzungen für ein Gespräch über die Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe, ihre fachliche Eignung oder die hierzu erhobenen Fragen vorliegen, vermögen wir derzeit nicht zu erkennen.

Hinzu kommt, dass der Jugendhilfeausschuss die Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 öffentlich beraten und beschlossen hat. Die Antragstellerin wurde im öffentlichen Sitzungsteil angehört, die Verwaltung stellte den Sachverhalt öffentlich vor und der Ausschuss fasste seinen Beschluss ebenfalls öffentlich.

Bemerkenswert ist dabei, dass die damalige Verwaltungsvorlage – ebenso wie die aktuelle Vorlage zur ICF Karlsruhe – äußerst knapp gehalten war. Sie setzte sich (ebenfalls) nicht näher mit den einzelnen Anerkennungsvoraussetzungen des § 75 SGB VIII auseinander und enthielt keine vertiefte fachliche oder rechtliche Würdigung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Zudem wurden in der Vorlage aus unserer Sicht wesentliche tatsächliche Umstände nicht dargestellt. So ist Frau Sybille Beck nach unserem Kenntnisstand Vorsitzende der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. und zugleich eine der Hauptpastorinnen der ICF Karlsruhe. Die ARCHE hat ihren Sitz an der Anschrift der ICF Karlsruhe. Darüber hinaus nutzt die ARCHE nach den auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen für Bewerbungen im Bundesfreiwilligendienst eine E-Mail-Adresse der ICF Karlsruhe und fordert Bewerberinnen und Bewerber auf, unter anderem einen Bericht über ihren „Weg mit Gott“ einzureichen. Diese Umstände hätten aus unserer Sicht zumindest Anlass gegeben, die tatsächlichen Beziehungen zwischen beiden Organisationen im Rahmen der damaligen Beschlussvorlage transparent darzustellen.

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, dass die nunmehr angekündigte vertiefte Erörterung der Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe nicht außerhalb der Öffentlichkeit erfolgt. Wenn die Verwaltung aufgrund der vorgetragenen Einwendungen und der öffentlichen Diskussion eine weitergehende Prüfung für erforderlich hält und hierzu den Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit der ICF Karlsruhe anhören möchte, sollte diese Erörterung aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses stattfinden. Andernfalls entstünde zumindest der Eindruck, dass ausgerechnet die inhaltliche Auseinandersetzung mit den entscheidungserheblichen Fragen der öffentlichen Kontrolle entzogen wird. Zudem scheint uns ein solches Vorgehen auch kommunalrechtlich unzulässig.

Wir möchten Sie daher höflich, aber nachdrücklich bitten, das angekündigte Gespräch – sofern keine konkreten gesetzlichen Gründe entgegenstehen – als öffentlichen Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses durchzuführen und bitten um Rückmeldung dazu, wie Sie sich hierzu verhalten werden.

Sollte dennoch eine nichtöffentliche Durchführung beabsichtigt sein, bitten wir um Mitteilung,

  • auf welchen konkreten gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sich diese Entscheidung stützt,
  • welche schutzwürdigen Interessen aus Ihrer Sicht einen Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen,
  • weshalb die angekündigte Erörterung nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschusssitzung erfolgen soll, obwohl sie ersichtlich der Vorbereitung der Entscheidung über den Anerkennungsantrag dient, und
  • weshalb im Fall der ICF Karlsruhe von der Verfahrensweise abgewichen werden soll, die der Jugendhilfeausschuss bei der Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. angewandt hat.

Wir sind überzeugt, dass ein transparentes und öffentlich nachvollziehbares Verfahren im Interesse aller Beteiligten liegt – der Stadt, des Jugendhilfeausschusses, der ICF Karlsruhe und der Öffentlichkeit gleichermaßen. Aus Transparenzgründen haben wir in dieser Mail die uns bekannten Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses mir ins Cc genommen – gerne kann diese Mail an weitere Mitglieder*innen des Ausschusses weitergeleitet werden.

Wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung bis möglichst zum 17.07.2026.

Mit freundlichen Grüßen

FundiWatch

Chronologie zu Misshandlungsvorwürfen gegen das Haus SeeNest von Mission Freedom

Veröffentlicht am 07.062026; letze Aktualiserung am 18.07.2026

(Quelle Titelbild: BR24) Über die aktuellen Vorwürfe gegen das zum umstrittenen christlich-fundamentalistischen Verein Mission Freedom gehörenden Haus SeeNest berichten wir bereits seit dem 26.04.2026. An dieser Stelle veröffentlichen wir eine Chronologie der aktuellen Entwicklungen zu Misshandlungsvorwürfen gegen die Kinder- und Jugendeinrichtung im Allgäu. Mission Freedom e.V. und die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH haben sich auf mehrfache Anfragen von FundiWatch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Auf Anfragen von FundiWatch an Mission Freedom e.V. und die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH mit der Bitte um Stellungnahme zu den Vorwürfen erhielten wir keine Antwort.

Die Seite wird immer wieder aktualisiert. Hinweise auf weitere Erkenntnisse und Berichte zu den Vorgängen nehmen wir gerne – sofern gewünscht auch vertraulich – entgegen!

Direkt zur Chronologie gehts hier.

Vorbemerkung

Bereits vor Bekanntwerden der aktuellen Vorwürfe berichteten wir wiederholt über die Einrichtung Haus SeeNest, den Verein Mission Freedom e.V. sowie dessen Vorsitzende, die evangelikale Predigerin Gaby Wentland.

Mission Freedom stand im Zuge einer Preisverleihung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bereits 2013 in erheblicher Kritik. In Folge dessen distanzierten sich Hamburger Stellen unter anderem wegen der Verbreitung von Falschdarstellungen, mangelnder fachlicher Standards und Zweifeln an der Seriosität des Vereins. Gleichwohl blieb die Kritik weitgehend folgenlos: Gaby Wentland blieb (selbst nachdem sie den US-Präsident Donald Trump als von Gott eingesetzt pries) über Jahre Mitglied im Vorstand der Evangelischen Allianz, Mission Freedom war weiterhin in zahlreiche Netzwerke eingebunden – unter anderem als Mitglied der Diakonie Hamburg sowie über weitere Organisationen, u.a. innerhalb des Netzwerkvereins Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh), zu dem nahezu 40 Mitgliedsorganisationen – teils auch aus dem US-evangelikalen Umfeld – gehören.

Nachdem Matthias (heute Gründungsmitglied von FundiWatch) im Sommer 2023 erfuhr, dass Mission Freedom im Allgäu eine vollstationäre Einrichtung für sexuell missbrauchte Minderjährige plante, begannen umfangreiche Recherchen zu Träger, Netzwerken und Konzept der Einrichtung. Die Recherche und weitere Hintergründe dazu haben wir mittlerweile auch auf unserer Webseite im Volltext veröffentlicht.

Nachdem die Erteilung der Betriebserlaubnis im Sommer 2024 kurzfristig mediale und politische Aufmerksamkeit erzeugte, geschah erst mal – nichts.

Ende April 2026 erschienen schließlich erste Medienberichte, wonach alle Kinder aufgrund von Vorwürfen kindeswohlgefährdender Erziehungsmethoden aus der Einrichtung in Obhut genommen wurden. Seitdem werden schrittweise weitere Details zu den Vorgängen im Haus SeeNest bekannt; inzwischen berichten zahlreiche regionale und überregionale Medien über den Fall.

Das Jugendamt Oberallgäu und die zuständige Heimaufsicht bei der Regierung von Schwaben erklärten öffentlich, die bekannt gewordenen Vorfälle stünden nicht im Zusammenhang mit der bereits zuvor kritisierten weltanschaulichen Ausrichtung des Trägers. Auf Nachfrage von FundiWatch erklärte die Heimaufsicht, man sei den bekannt gewordenen Vorfällen „im einzelnen nachgegangen“. Dabei habe sich gezeigt, dass diese „jeweils nicht im Zusammenhang mit der spezifisch-religiösen Ausrichtung des Trägers standen“. Das Jugendamt Oberallgäu verwies mit Blick auf laufende Ermittlungen darauf, sich hierzu nicht weiter äußern zu können.

Auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen zu Ausrichtung, Konzeption, Netzwerken und Arbeitsweise von Mission Freedom bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel daran, dass mögliche Zusammenhänge zwischen religiös-weltanschaulicher Ausrichtung und den aktuellen Vorgängen bereits abschließend bewertet werden können. Deshalb halten wir es für absolut notwendig, nicht nur die konkreten Vorwürfe selbst aufzuklären, sondern auch die Fragen, ob die Betriebserlaubnis überhaupt hätte erteilt werden dürfen, ob bestehende Warnsignale ausreichend berücksichtigt wurden und inwieweit weltanschauliche Prägungen, Organisationskultur oder Netzwerkstrukturen problematische Entwicklungen möglicherweise begünstigt haben.

Unseres Erachtens reichen die Vorgänge deutlich über einen Einzelfall hinaus. Sie werfen grundsätzliche Fragen zum zunehmenden Engagement christlich-fundamentalistisch geprägter Organisationen im Bereich Sozialer Arbeit (auch im Erwachsenenbereich!), zu staatlicher Aufsicht sowie zu Qualitäts- und Schutzstandards auf. FundiWatch veröffentlichte hierzu bereits im Sommer 2025 die von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Broschüre „Christlicher Fundamentalismus & Soziale Arbeit – Handreichung über Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen in der Sozialen Arbeit“, in der wir bereits auf Mission Freedom, das Haus SeeNest und relevante Netzwerke eingingen.

Wichtig ist uns abschließend: Im Mittelpunkt der hiesigen Kritik stehen nicht individuelle religiöse Überzeugungen einzelner Personen – auch wenn diese selbstverständlich ebenfalls Gegenstand von Kritik sein dürfen. Im Fokus steht vielmehr die Frage, wie weltanschaulich geprägte Organisationsformen, Arbeitsweisen und Machtstrukturen im Bereich Sozialer Arbeit wirken – insbesondere dort, wo Menschen in Abhängigkeits- oder Schutzverhältnissen leben und nach Unterstützung suchen.

Chronologie der Ereignisse

(Stand: 18.07.2026)

09.02.2026:
Meldungen ehemaliger Mitarbeitender der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH über Missstände im Haus SeeNest erreichen die Regierung von Schwaben als zuständige Heimaufsicht. Die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH und die pädagogische Heimleitung werden von der Heimaufsicht angehört.

05.03.2026:
Die Heimaufsicht erlässt ein Tätigkeitsverbot für die bisherige pädagogische Leitung des SeeNest und ordnet den Sofortvollzug der Maßnahme an.

12./24.03.2026:
Die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH legt Widerspruch gegen das Tätigkeitsverbot ein. Kurz darauf geht sie im Wege eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Sofortvollzug des Tätigkeitsverbots vor.

13.04.2026:
Das Verwaltungsgericht Augsburg weist den Antrag der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH in einem Beschluss (Az. Au 3 S 26.987) zurück. Das Tätigkeitsverbot gegen die pädagogische Leitung bleibt in Kraft.

15.04.2026:
Auf der Webseite christliche-jobboerse.de veröffentlicht die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH eine Stellenausschreibung für die pädagogische Leitung einer heilpädagogisch-therapeutische Wohngruppe im Allgäu. Die Position sei zunächst als „Interimsfunktion“ vorgesehen. Sie „könne – je nach Entwicklung – perspektivisch in eine längerfristige Zusammenarbeit übergehen„. Laut Profilbeschreibung wird u.a. erwartet: „Bereitschaft, die Arbeit auf Grundlage eines christlichen Menschenbildes mitzutragen„.

17.04.2026:
Das ortsansässige Jugendamt Oberallgäu nimmt alle sechs in der Einrichtung untergebrachten Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren in Obhut. Die Kinder werden anderweitig untergebracht.

24. – 26.04.2026:
Die Vorfälle werden durch diverse Medienberichte öffentlich: BR24 berichtet über die Inobhutnahmen von sechs Kindern in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Oberallgäu. Auch die Allgäuer Zeitung und Antenne Bayern berichten über die Vorgänge und bereits in der Vergangenheit bestehende Kritik an der Einrichtung.

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) nimmt in einer Pressemitteilung auf die Vorgänge Bezug und warnt vor ideologischen Einflüssen auf die stationäre Jugendhilfe. Der DBSH fordert eine vollumfassende Aufklärung, strenge Aufsicht über entsprechende Einrichtungen und besseren Schutz vor Pseudowissenschaften in der Kinder- und Jugendhilfe.

Namen und Träger der Einrichtung werden in den Berichten nicht genannt. Aus den erwähnten Details ergibt sich jedoch eindeutig dass es sich um das Haus SeeNest in Immenstadt handelt. FundiWatch macht am 26.04. öffentlich, dass es sich bei der fraglichen Einrichtung um das zu Mission Freedom gehörende Haus SeeNest handelt, dessen Träger die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH ist.

Als Grund der Inobhutnahme nennen Heimaufsicht und Jugendamt auf Anfragen von FundiWatch „gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls“. Hierunter zählten laut Jugendamt „u.a. fragwürdige Erziehungsmaßnahmen, wie beispielswiese ein unangemessener Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber den betreuten Kindern.“

Auf spätere Anfrage von FundiWatch, warum die Inobhutnahmen erfolgten, obwohl die Heimleitung aufgrund des Tätigkeitsverbots bereits nicht mehr im SeeNest tätig sein durfte, teilt das Jugendamt mit, dass es „aus Sicht des Jugendamtes „Anhaltspunkte dafür gab, dass die Anwendung der fragwürdigen Erziehungsmaßnahmen gegenüber den betreuten Kindern nicht nur auf die Leitung beschränkt war.“ (Hervorhebung d.d.Verf.)

26.-29.04.2026:
Bereits zum dritten Mal findet der sog. Freiheit-Kongress im christlichen Gästezentrum Schönblick statt. Zu den Veranstaltern gehören neben Mission Freedom des Weiteren die Evangelische Allianz Deutschland (EAD), Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh), return gGmbH, Aktion Hoffnungsland gGmbH und die Schönblick gGmbH. In einer Artikelserie berichten wir über den Kongress, an dem auch mehrere Politiker*innen teilnahmen.

Beobachter*innen berichten FundiWatch, dass die Vorgänge um das Haus SeeNest auf dem Kongress nicht öffentlich thematisiert wurden. Die Geschäftsführerin der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH war zur Moderation des Films „Blinder Fleck“ vorgesehen, dem u.a. die Verbreitung verschwörungsideologischer Narrative über vermeintliche Fälle sog. ritueller Gewalt vorgeworfen wird (vgl. unseren Artikel hier).

30.04.2026:
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Vorgänge und stellt ebenfalls den Bezug zum Haus SeeNest, der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH und Mission Freedom her.

Der BR berichtet erneut über den Fall und berichtet von 29 Polizeieinsätzen seit Eröffnung der Einrichtung. Ein Kind habe sich von einem Balkon abgeseilt, Nachbarn hätten immer wieder Hilferufe aus dem Heim gehört. [Edit: Ergänzung kurz nach Veröffentlichung:] Auf spätere Nachfrage von FundiWatch teilt die Heimaufsicht mit, ihr sei nur ein Polizeieinsatz wegen eines abgängigen Kindes bekannt. Angebliche weitere Einsätze seien der Behörde von keiner Seite gemeldet worden. Das ortsansässige Jugendamt teilt mit, ihr seien nur Meldungen aus dem Jahr 2024 bekannt, die eine einzelne Jugendliche betrafen. Die Polizei teilt auf Anfrage mit, alle Einsätze ordnungsgemäß gemeldet zu haben.

Gaby Wentland, die sich nicht öffentlich zu den Vorwürfen äußert, veröffentlicht auf ihrem Youtube-Kanal ein Predigtvideo unter dem Titel „Widerstände überwinden„.

02.05.2026:
Mission Freedom veröffentlicht zu den Vorgängen eine Stellungnahme auf seiner Homepage. Ehemalige Mitarbeitende hätten angebliche Missstände direkt an die Aufsichtsbehörde gemeldet, ohne zuvor das Gespräch mit der Einrichtungsleitung zu suchen. Eine von Mission Freedom im März beauftragte „externe Kinderschutzfachkraft“ habe nach Prüfung festgestellt, dass keine aktuelle Kindeswohlgefährdung vorliege. Durch die Inobhutnahmen seitens der Behörden seien die Kinder „retraumatisiert“ worden. Man bedaure die Entwicklungen und prüfe weitere Schritte.

03.05.2026:
Die taz berichtet über die Vorfälle. Die Regierung von Schwaben prüfe den Widerruf der Betriebserlaubnis für das Haus SeeNest. Zudem weist die taz auf eigene frühere Recherchen zu Zuständen in „Schutzhäusern“ von Mission Freedom für Betroffene von Menschenhandel und „Zwangsprostitution“ hin: Demnach hätten die Frauen nach Recherchen der taz keine weltliche Musik mehr hören dürfen, ihr Handy abgeben müssen und nicht ohne Begleitung das „Schutzhaus“ verlassen dürfen.

04.05.2026:
In einer Anfrage zum Plenum im Bayerischen Landtag richtet die Landtagsabgeordnete Gabriele Triebel (Bündnis 90 / Die Grünen) Fragen an die Bayerische Staatsregierung zu den aktuellen Vorkommnissen im Haus SeeNest.

Unter anderem fragt Triebel, ob beabsichtigt sei, die Betriebserlaubnis zu widerrufen und wie die Grundkonzeption des Trägers Mission Freedom nach den Vorfällen neu bewertet werde, auch im Hinlick auf Forderungen des DBSH, eine Trennung von missionarischem Eifer und professioneller Unterstützung zu gewährleisten.

Die Staatsregierung verweist in ihrer Antwort auf das laufende Verfahren, dessen Ergebnis abgewartet werden müsse. Die Vorfälle stünden laut Rückmeldung der Heimaufsicht „wohl in keinem Zusammenhang mit der religiösen Ausrichtung des Trägers„.

04./05.05.2026:
Erstmals greifen Medien aus dem christlichen Umfeld die Vorgänge auf: Die evangelikalen Magazine pro und Idea (hier und hier) berichten über die Vorgänge und die Kritik von Mission Freedom an dem behördlichen Vorgehen.

Gegenüber Idea teilt der Verein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) – einem Bündnis von knapp 40 Organisationen, bei dem auch Mission Freedom Mitglied und in dessem Vorstand Gaby Wentland vertreten ist – mit, Wentland lasse ihr Vorstandstätigkeit bei ggmh bis zur Klärung der aktuellen Vorwürfe ruhen.

Der Bericht von Idea wird auch im Newsletter des Arbeitskreis Religionsfreiheit – Menschenrechte – Verfolgte Christen der Evangelischen Allianz Deutschland (EAD) wiedergegeben.

05.05.2026:
Mission Freedom ergänzt auf seiner Webseite die Stellungnahme zum Haus SeeNest durch ein knappes Update: „Aufgrund der weiteren Entwicklungen wurde der Betrieb eingestellt. Der Träger wird zudem keine weiteren rechtlichen Schritte mehr verfolgen.„

10.05.2026:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 195/26) wird für die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

11.05.2026:
Auf Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Kempten erfährt FundiWatch, dass diese ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener eingeleitet hat. Aktuell werde gegen eine Person ermittelt. Das Ermittlungsverfahren wurde laut Staatsanwaltschaft „auf Grund des Ergebnisses geführter Vorermittlungen eingeleitet, welches im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über die Inobhutnahme von Kindern im Haus SeeNest geführt wurde.“

12.05.2026:
Eine dpa-Mitteilung, die u.a. von der Zeit und weiteren Medien wiedergegeben wird berichtet über die Vorgänge im Haus SeeNest und die Einleitung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Heimleitung. Die Wohnung einer beschuldigten Person sowie die Einrichtung selbst seien durchsucht worden.

Am gleichen Tag teilt die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg (KJF) gegenüber FundiWatch mit, dass die KJF den mit Mission Freedom bestehenden Mietvertrag über das Haus SeeNest nach den Inobhutnahmen fristlos gekündigt habe.

21.05.2026:
Auf Anforderung beim Verwaltungsgericht Augsburg erhält FundiWatch die bereits erwähnte Gerichtsentscheidung vom 13.04.2026 zum Sofortvollzug des Tätigkeitsverbots gegen die Heimleitung übersendet. In der Entscheidung werden erschütternde Behandlungsmethoden geschildert. Aus der Entscheidung geht zudem hervor, dass die Handlungen offenbar unter Mitwirkung verschiedener Mitarbeitender vorgenommen wurden und sich offenbar über einen längeren Zeitraum zugetragen haben.

FundiWatch weist verschiedene Medien auf die Gerichtsentscheidung hin, was in den nächsten Tagen u.a. von der Süddeutschen Zeitung, dem Bayerischen Rundfunk und der Allgäuer Zeitung in Berichten über den Inhalt des Gerichtsbeschlusses aufgegriffen wird.

28.05.2026:
Das Hamburger Abendblatt berichtet, dass die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH Insolvenz angemeldet habe und geht ausführlich auf die Hintergründe der Vorgänge ein. Die Regierung von Schwaben habe gegenüber der Zeitung mitgeteilt, einen etwaigen Widerruf der Betriebserlaubnis für das Haus SeeNest nun abschließend geprüft zu haben und jetzt zu beabsichtigen, die Erlaubnis zu widerrufen. Die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH habe angekündigt, die Erlaubnis „zurückzugeben“. Eine Sprecherin von Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) habe mitgeteilt, dass Gaby Wentland ihr dortiges Vorstandsamt niedergelegt habe.

Nach Recherchen von FundiWatch wird Gaby Wentland auf der Webseite von ggmh tatsächlich nicht mehr als Mitglied des Vorstands gelistet. Mission Freedom selbst wird hingegen weiterhin als Mitgliedorganisation von ggmh geführt. Das Titelbild der Seite zeigt Wentland weiterhin gemeinsam mit den weiteren Vorstandsmitgliedern Frank Heinrich (ehem. MdB, CDU), Gerhard Schönborn (Neustart e.V.), Heike Menzel-Kötz (Blickfeld Menschenhandel e.V.), Klaus Engelmohr (Augsburger / innen [sic!] gegen Menschenhandel) und Angela Fischer (Heilsarmee Deutschland).

29.05.2026:
Die taz veröffentlicht zu den Vorgängen um das Haus SeeNest einen Kommentar der Redakteurin Eiken Bruhn unter dem Titel „Glaube an Jesus reicht nicht, um ein Kinderheim zu betreiben“. In dem Kommentar kritisiert Bruhn die Erteilung der Betriebserlaubnis für das Haus SeeNest im Hinblick auf bereits seit Jahren bekannte Kritik. Hierzu weist sie auch auf eine öffentliche Distanzierung von Mission Freedom seitens Hamburger Stellen hin und verweist dazu auf Berichte der taz bereits aus dem Jahr 2013.

01.06.2026:
Der Fachverband Traumapädagogik e.V. teilt auf Anfrage von FundiWatch mit, man habe den Vorstandsbeschluss gefassst, die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH mit sofortiger Wirkung aus dem Fachverband auszuschließen. Zu unseren Nachfragen unter welchen Voraussetzungen eine Organisation aus dem Verband ausgeschlossen werden könne geht der Verband nicht näher ein, teilt jedoch mit, dass man zu internen Prozesse „in ständiger Reflexion und Weiterentwicklung und in dieser Hinsicht auch im Austausch im kooperierenden Fachgesellschaften“ sei.

03.06.2026:
Die Webseite 2mind.org mit christlichem Hintergrund berichtet unter Bezugnahme auf einen aktuellen Newsletter von Mission Freedom: Mission Freedom habe darin mitgeteilt, einige „Veränderungen vorgenommen“ zu haben. So sei dem Haus SeeNest die Betriebserlaubnis entzogen worden und die pädagogische Leitung des Hauses sei freigestellt worden. Die verantwortliche Geschäftsführerin verlasse den Verein.

FundiWatch konnte diese Angaben bisher noch nicht überprüfen. Geschäftsführerin der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH ist Inga Gerckens, die nach eigenen Angaben bereits seit 10 Jahren für Mission Freedom tätig ist und die dortigen „Schutzhäuser“ leitet.

Edit (13.06.): Der erwähnte Newsletter von Mission Freedom vom 31.05.2025 liegt FundiWatch mittlerweile vor. Tatsächlich heißt es in dem Newsletter – in dem auch über den Freiheit Kongress berichtet wird – unter der Überschrift „Wir nehmen einige Veränderungen vor“: Gaby Wentland habe im Januar 2026 Rückmeldungen ehemaliger Mitarbeitender zur pädagogischen Leitung im Haus SeeNest erreicht. Diese seien „verantwortungsvoll an die Regierung von
Schwaben weitergegeben“ worden. Anschließend seien verschiedene behördliche Schritte eingeleitet worden. Trotz des eigenen „Einsatzes“ und eines eingelegten Widerspruchs seien die Entscheidungen der Regierung von Schwaben bestehen geblieben. Schließlich seien die Inobhutnahmen erfolgt und kurz darauf die Genehmigung zum Betrieb der Einrichtung „entzogen“ worden. Die Entwicklung bewege Mission Freedom sehr. Gleichzeitig blicke man „dankbar auf alles, was im Haus SeeNest mit Herz, Einsatz und Hingabe aufgebaut wurde“. Schließlich wird mitgeteilt, dass Inga Gerckens, die Geschäftsführerin der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH und langjährige Leiterin der „Schutzhäuser“ von Mission Freedom sich Ende Juli „neuen beruflichen Wegen widmen“ werde.
Mission Freedom wünsche Gerckens, deren Arbeit Mission Freedom „nachhaltig geprägt“ habe „alles Gute und viel Segen für Ihre Zukunft„. Mit Mission Freedom erlebe man seit 15 Jahren, wie „Gott Mission Freedom und leitet„. Man vertraue darauf, „dass Gottes Wirken weitergeht„. Gaby Wentland wolle künftig „besonders in die Ausbildung neuer Mitarbeiterinnen investieren, damit noch mehr betroffene Frauen kompetent, liebevoll und hoffnungsvoll begleitet werden können„.

Die Aussage, Gaby Wentland selbst sei im Januar von ehemaligen Mitarbeitenden auf Vorfälle hingewiesen worden und habe die Behörden informiert, widerspricht den bisherigen Äußerungen der Regierung von Schwaben und der eigenen Stellungnahme von Mission Freedom. In der Stellungnahme von Mission Freedom auf dessen Webseite heißt es: „Anfang Februar meldeten ehemalige Mitarbeitende angebliche Missstände direkt an die Aufsichtsbehörde, ohne zuvor das Gespräch mit der Einrichtungsleitung zu suchen.“

Auf Anfrage von FundiWatch bei der Regierung von Schwaben teilte diese mit, die Betriebserlaubnis sei nicht im engeren Sinne „entzogen“ worden. Da die Erlaubnis gebäudebezogen erteilt wurde, der Mietvertrag für das Haus SeeNest durch die Katholischen Jugendfürsorge der Diözese mittlerweile jedoch fristlos gewkündigt wurde, sei die Erlaubnis erloschen. Hierüber habe die Behörde am 03.06.2026 einen Feststellungsbescheid gegenüber der Trägerin erlassen. Unabhängig davon habe die Behörde bereits die Voraussetzungen für den Widerruf der erteilten Betriebserlaubnis abschließend geprüft und beabsichtigt, die Betriebserlaubnis zu widerrufen. Aufgrund des Erlöschens der Betriebserlaubnis bedürfe es des Widerrufs nun jedoch nicht mehr. Zum Tätigkeitsverbot gegen die pädagogische Heimleitung habe die Trägerin erklärt, das Verfahren derzeit wegen der angemeldeten Insolvenz der Trägerin Himmelsstürmer Deutschland gGmbH nicht weiterzuführen. Da die Behörde nicht davon ausgehe, dass die Trägerin das Widerspruchsverfahren wieder aufnehmen wird, sei insofern für die Regierung von Schwaben das Verfahren insgesamt abgeschlossen.

05.06.2026:
Die Vorgänge im Haus SeeNest werden von Boulevard-Medien aufgegriffen: Die BILD-Zeitung berichtet über den Fall, zeigt vermeintliche Innenaufnahmen des Haus SeeNest und ein verfremdetes Bild der pädagogischen Leitung des SeeNest, die sich gegenüber der Zeitung nicht zu den Vorwürfen äußern wollte. Das Haus SeeNest mache mittlerweile einen verlassenen Eindruck, ein polizeiliches Sigel an der Eingangstür sei mittlerweile gebrochen. Nachbarn hätten berichtet, Mitarbeitende hätten tagelang Umzugskisten in ein Haus in der Nähe gebracht.

08.06.2026:
Auf Anfrage von FundiWatch teilt die Diakonie Hamburg mit, dass ein satzungsgemäßes Verfahren zur Beendigung der Mitgliedschaft von Mission Freedom bei der Diakonie Hamburg eingeleitet wurde. Mission Freedom habe daraufhin im Zusammenhang einer Anhörung „ohne auf die Vorwürfe einzugehen“ seinerseits um Austritt aus dem Landesverband gebeten. Man habe sich nun auf eine einvernehmliche Aufhebung der Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum 30.06.2026 verständigt.

Auf Anfrage von Fundiwatch nimmt die Staatsanwaltschaft Kempten zum Stand der Ermittlungen Stellung: Die Staatsanwaltschaft habe „auf Grund der Presseberichterstattung Anfang Mai 2026“ zunächst ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Die Vorermittlungen führten zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die (ehemalige) pädagogische Heimleiterin wegen des Anfangsverdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die Ermittlungen dauern an. Auf Grund der bereits vorliegenden Ermittlungsergebnisse, Angaben von Zeugen und unter Berücksichtigung, dass die Heimleitung zum Zeitpunkt der Inobhutnahmen bereits nicht mehr in der Einrichtung tätig war, werde geprüft, ob die Ermittlungen gegen weitere Personen wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen von Amts wegen ausgeweitet werden müssen. Zudem prüfe die Staatsanwaltschaft auf Grund einer Anzeigeerstattung, „ob gegen angezeigte Personen ein Anfangsverdacht strafbaren Handelns besteht und ob Ermittlungen einzuleiten sind„. Die Frage von FundiWatch, ob die Staatsanwaltschaft – statt von den Vorgängen aus der Presse zu erfahren – erwartet oder sich gewünscht hätte, hierüber durch die Regierung von Schwaben oder das Jugendamt Oberallgäu informiert zu werden, könne die Staatsanwaltschaft nicht beantworten, da „es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist dies zu kommentieren„.

Die Aktion Mensch, die die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH als Träger des Haus SeeNest gefördert hat, teilt auf Anfrage von FundiWatch mit, dass nicht ausgezahlte Mittel derzeit nicht weiter ausgezahlt werden. Bereits nach öffentlicher Kritik an der Erteilung der Betriebserlaubnis hatte man eine Vor-Ort-Besichtigung der Einrichtung durchgeführt. Dabei seien „einzelne Aspekte vertieft betrachtet und im weiteren Verlauf aufmerksam begleitet“ worden. Zum damaligen Zeitpunkt hätten jedoch keine belastbaren Erkenntnisse vorgelegen, „die eine Beendigung der Förderung auf rechtlich tragfähiger Grundlage gerechtfertigt hätten„. Gleichwohl hatte sich Aktion Mensch im Anschluss mit der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH darauf verständigt, dass Fördersigel der Aktion Mensch von der Homepage der Himmensstürmer zu entfernen. Die Förderung selbst wurde jedoch fortgeführt. Eine wesentliche Veränderung der Sachlage habe sich erst im Frühjahr 2026 durch Maßnahmen der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit den Inobhutnahmen ergeben. Vor diesem Hintergrund habe man unverzüglich reagiert. Nun sei der Träger gesperrt, und etwaige weitere Schritte – einschließlich möglicher Rückforderungen – würden aktuell rechtlich geprüft.

10.06.2026:
RTL berichtet über die Vorwürfe gegen das Haus SeeNest sowie die Kritik an Mission Freedom und interviewt Matthias von FundiWatch, der bereits seit langem zu dem Verein recherchiert. Bei der Ausstrahlung bei RTL Punkt 12 wurde noch ein Predigtausschnitt von Gaby Wentland gezeigt, in dem sie über den Satan predigt und empfiehlt, keine Medien mehr zu konsumieren (ist in der Mediatheksfassung nicht mehr enthalten). Die Aussage von Matthias zu den Befreiungsdiensten bezog sich insbesondere auf den Befreiungsdienst SOZO, in dem sich Gaby Wentland und die Geschäftsführerin der Himmesstürmer Deutschland gGmbH haben schulen lassen. Ob diese Praxis tatsächlich im Haus SeeNest angewendet wurde, ist uns nicht bekannt.

21.06.2026:
Auch wenn Mission Freedom e.V. und Gaby Wentland sich öffentlich weiterhin nicht zu den Vorwürfen äußern: ihre öffentlichen Auftritte und Predigten setzt Gaby Wentland fort. So auch beim „Humility Month“ der Freikirche International Christian Fellowship (ICF) in Reutlingen. Dort predigt Wentland über Dämonen und böse Geister, die insbesondere auch Kindern und Jugendlichen in den Medien drohen würden und sie besetzten könnten. Wortreich schildert Wentland, wie sie einer Frau in einem Schutzhaus von Mission Freedom Dämonen ausgetrieben habe – erst den Dämon Baal, dann die Dämonin Astarte…

25.06.2026:
Die Allgäuer Zeitung berichtet (PW), dass die Staatsanwaltschaft das zunächst ausschließlich gegen die pädagogische Heimleitung des Haus SeeNest eingeleitete Ermittlungsverfahren auf drei weitere Mitarbeiterinnen der Einrichtung ausgeweitet hat. Auch bei diesen gehe es um den Anfangsverdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenenen. Die Ermittlungen laufen noch.

08.07.2026:
Laut Bekanntmachung im Handelsregister wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 195/26) vom 01.07.2026 über das Vermögen der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist nun aufgelöst.

15.07.2026:
Auf Anfrage von FundiWatch zur Mitgliedschaft von Mission Freedom im Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) verweist ggmh auf eine Stellungnahme vom 08.07.2026, die nun auch auf dessen Homepage veröffentlicht ist. Demnach sei man vor dem Hintegrund der aktuellen Entwicklungen zu dem Ergebnis gelangt, dass „in wesentlichen
Fragen des Vertrauens, der fachlichen Verantwortung und der Bewertung der aktuellen Entwicklungen keine gemeinsame Grundlage für eine weitere Mitgliedschaft“ mehr bestand. Man habe daher „eine geordnete Beendigung der Mitgliedschaft für den verantwortlichen Weg gehalten„. Mission Freedom habe daraufhin den Austritt aus dem Bündnis ggmh erklärt.

Auf unsere weiteren Fragen, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen ggmh für die Mitgliedschaftsvoraussetzungen bzw. einen Ausschluss von Mitgliedsorganisationen im Hinblick auf den „Fall Misson Freedom“ für die Zukunft zieht, geht ggmh nicht ein. Ebenso wenig auf die Frage, wie man damit umgehe, dass ggmh weiterhin auf der Webseite von Mission Freedom als Partnerorganisation aufgeführt ist.

18.07.2026:
Auf Social Media Accounts von Mission Freedom wird ein Beitrag veröffentlicht, in dem sich das „bisherige Social-Media-Team“ von Mission Freedom verabschiedet. Künftig werde der Kanal „von neuen Kolleginnen weitergeführt„. Der Verein bleibe bestehen, aber es werde neue Mitarbeiterinnen geben, sowohl auf den Social Media-Kanälen als auch in den Büros von Mission Freedom. 

Kurz zuvor veröffentlicht Gaby Wentland auf ihrem Youtube-Kanal ein neues Video unter dem Titel „Könige und Priester„. Darin erwähnt sie, ihr Leben sei gerade nicht einfach gewesen, aber sie habe dann alles Gott übergeben. Er habe ihr nun seinen Plan offenbart und es gehe ihr richtig gut, denn: „Er [Gott, d. Verf.] sortiert Menschen, er sortiert Umstände, er sortiert raus. Er nimmt Menschen weg von dir. Das ist sein Plan, damit neue Menschen zu dir kommen dürfen, die er wieder geplant hat.„

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